Auch wenn Ihre Heizung bereits nicht mehr in Betrieb oder vorhanden ist – ein Tank muss, sofern er noch nicht fachmännisch stillgelegt wurde, durch eine konzessionierten Fachfirma gemäss den Regeln der Technik ausser betrieb gesetzt werden.
Ein Tank muss entgast, gereinigt und beim zuständigen Amt abgemeldet werden. Ob Sie den Tank demontieren lassen wollen oder nicht, ist gewässerschutztechnisch nicht massgebend. Der diesbezügliche Entscheid bleibt somit Ihnen überlassen. Erfahrungsgemäss ist dieser meistens davon abhängig, ob der dadurch gewonnene Platz gebraucht wird oder nicht.
Unser Angebot umfasst: